Geschichte der JVA Zweibrücken

Die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken wurde in den Jahren 1839 – 1845 als bayerisches Bezirksgefängnis erbaut. Es bestand zunächst aus einem in Quadratform angelegten Gebäudekomplex (Hauptbau) mit Gemeinschaftssälen und Innenhof und einem Direktionsgebäude. In den Folgejahren wurde die Einrichtung um ein Wirtschafts- und ein Werkgebäude, eine Anstaltsküche und ein Spitalgebäude erweitert. In den Jahren 1902 bis 1904 entstand zusätzlich ein weiteres Hafthaus, der sog. Zellenbau, der die Einzelunterbringung der Inhaftierten ermöglichte. Im März 1945 wurde die Anstalt zu 85% zerstört. Der quadratische Hauptbau musste abgetragen werden, an seiner Stelle wurde ein Sportplatz angelegt. Der Zellenbau, von dem nur noch ein Flur notdürftig belegbar blieb, wurde noch vor der Währungsreform nach vorhandenen Plänen wieder aufgebaut und diente zunächst dem Vollzug der Zuchthausstrafe. In der Zeit von 1961 bis 1963 wurde auf dem Gelände der ehemaligen Kirche ein modernes Untersuchungshaftgebäude, der sog. U-Bau, mit Kirche und Gemeinschaftssaal errichtet. Vorübergehend waren hier auch weibliche Untersuchungs- und Strafgefangene untergebracht. In den Jahren 1975 bis 1976 entstand auf dem Gelände der JVA Zweibrücken die Berufsbildungsstätte mit Lehrwerk- und Unterrichtssälen zur zentralen Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen. Im Jahr 1980 wurde schließlich ein weiteres Hafthaus, der sog. Dora-Bau, mit 68 Haftplätzen zur Unterbringung von Lehrgangsteilnehmern sowie einer Krankenstation mit vier Krankenzellen erbaut. In den Folgejahren wurden neue Unterbringungsmöglichkeiten für den Frauenvollzug sowie für die Verwaltung geschaffen. Dieser Gebäudekomplex, bestehend aus zwei Hafthäusern mit 98 Plätzen, zwei Werkshallen, einer Lehrküche, einer großen Sporthalle und einem neuem Pforte- und Verwaltungsgebäude konnte im Jahr 1988 in Betrieb genommen werden.