Unternehmerbetrieb(e)

Innerhalb der Justizvollzugsanstalt ist die Arbeitsverwaltung für den Arbeitseinsatz der Inhaftierten zuständig. Die Arbeitsverwaltung beschäftigt Gefangene in der Regel in Eigen- und Unternehmerbetrieben. 

Als Unternehmerbetriebe bezeichnet man Arbeitsbetriebe, in denen Unternehmen der freien Wirtschaft innerhalb der Vollzugsanstalt Produktionsstätten einrichten. Für die in diesen Betrieben eingesetzten Arbeitskräfte werden i.d.R. Stücklöhne in Anlehnung an die Tariflöhne vereinbart. 

Die in Betracht kommenden Arbeiten sind verschiedenartig (z.B. Verpackungs- und Sortierarbeiten, Fertigungsabläufe in den Bereichen der Schuh- oder der Metall- und Elektroindustrie). 

Die Arbeitsverwaltung ist in der Lage sehr flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Unternehmen zu reagieren, z.B. durch sofortige Aufstockung der Zahl der Beschäftigten zum Abarbeiten von Produktionsspitzen.

Hervorzuheben ist die große Flexibilität der Vollzugsanstalt bei der je nach Auftragslage und Produktionserfordernis eingesetzten Zahl an Arbeitskräften.

Auf Anfrage geben wir gerne Auskunft über alle Details und Modalitäten der Einrichtung eines Unternehmerbetriebes und der Durchführung von Lohnarbeiten. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot über die Ihnen entstehenden Produktion- und Stückkosten.

Ansprechpartner für sie sind:

Werkdienstleiter Herr Jörg Vogelgesang                  06332 / 486141

Abteilungsleitung Frau Jennifer Ganster                  06332 / 486140

Email:                                    av.jvazw@vollzug.jm.rlp.de