Besucherinformationen

Besuch von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken

Besuchsraum

Besuchszeiten für Rechtsanwälte: 

Mo.- Do.   :    von 07.30 - 11.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitags    :     von 07.30 - 11.00 Uhr        

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Merkblatt Besuch                                               Stand: 01.03.2023

In der JVA Zweibrücken gibt es unterschiedliche Regelbesuchsarten. Die jeweils für den einzelnen Gefangenen und seine Bezugspersonen zugelassene Besuchsform wird nach den unterschiedlichen Behandlungs- und Sicherheitsbedürfnissen individuell festgelegt:
1.    Besuch mit Trennscheibe
Der Besuchsraum ist durch eine raumhohe Glasscheibe in zwei Bereiche getrennt
2.    Besuch mit Ordnungsscheibe
Der Besuchstisch ist durch eine ca. 30 cm hohe Glasscheibe getrennt
3.    Besuch ohne Ordnungsscheibe
Der Besuchstisch ist nicht getrennt
4.    Langzeitbesuch-Kinderbesuch
Eigener unüberwachter kinderfreundlicher Besuchsraum
Grundsätzlich sind 2 Stunden Besuch monatlich möglich. Jugendliche Inhaftierte haben einen 4-stündigen Besuchsanspruch. Kontakte der Gefangenen zu ihren Kindern unter 18 Jahren werden im Umfang von bis zu 2 Stunden nicht auf die Regelbesuchszeiten angerechnet (Kinderzusatzbesuch).

•    Zum Besuch sind maximal 3 Personen zugelassen. Nicht mitgerechnet werden Kleinkinder bis zum Alter von 6 Jahren.
•    Jeder Besucher muss sich durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass,
EU-Führerschein oder Ausweisersatzpapier an der Pforte ausweisen. Personen ab 4 Jahre benötigen einen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis für Kinder.  Bei Kleinkindern bis 4 Jahren reicht eine Geburtsurkunde.
•    Das Mindestalter für Besucher ist 18 Jahre, ausgenommen Kinder in Begleitung Erwachsener.
•    Minderjährige ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Angehörige erst nach vorheriger Einzelfallprüfung ohne Begleitung besuchen.
•    Das Tragen und Mitführen von Uhren, Mobiltelefonen sowie Funkkommunikationsgeräten ist untersagt.
•    Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird Einlass in die Anstalt nur dann gewährt, wenn der Besucher mit einer Durchsuchung auch unter Anwendung technischer Hilfsmittel (Metalldetektorrahmen, Handsonde) einverstanden ist.
•    Windeltragende Säuglinge und Kleinkinder werden unter Beaufsichtigung durch Bedienstete mit zur Verfügung gestellten Windeln umgewickelt. Sollten Hautunverträglichkeiten bestehen, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme.
•    Es dürfen pro Besuch bis max. 10 Euro (Münzgeld) zum Kauf von Getränken und Süßigkeiten am Automaten mit in den Besuchsraum genommen werden.
•    Kinder verbleiben beim Besuch mit Trenn- oder Ordnungsscheibe auf der Besucherseite.
•    Bei Besuchen mit Trenn- oder Ordnungsscheibe ist kein Körperkontakt gestattet.
•    Zu Beginn des Besuchs dürfen dem Gefangenen maximal zwei Getränke sowie Süßwaren, die während des Besuchs zu verzehren sind aus den Automaten gezogen werden. Die Getränke und die Süßwaren werden verschlossen unmittelbar durch die zuführenden Bediensteten an den Gefangenen übergeben. Die Mitnahme der Sachen auf den Haftraum ist nicht gestattet. Die Mitnahme nach Hause ist gestattet.
Eine Erstattung des Flaschenpfandes ist nicht möglich. Auch leere Flaschen können mit nach Hause genommen werden.
•    Schwerbehinderte Personen haben die Möglichkeit, vor der Pforte den ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatz zu nutzen. Die Behinderung ist bereits bei der Besuchsterminierung dem Besuchskoordinator mitzuteilen, damit der Besuch komplikationslos erfolgen kann. Der eigene Rollstuhl kann aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Durch die Justizvollzugsanstalt wird ein Rollstuhl zur Verfügung gestellt.

Vereinbarung von Besuchsterminen
Alle Besuchstermine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung oder durch online Terminvereinbarung per E-Mail über die Homepage der JVA Zweibrücken unter "https://jvazw.justiz.rlp.de/de/service-informationen/besuchsreglung/"
(mindestens 3 Tage im Voraus) möglich!
Besuchstermine können nur unter Verwendung einer vertraulich zu behandelnden PIN (Gefangenenbuchnummer) vereinbart werden.
Alle Besucher müssen namentlich bei der Besuchskoordination angemeldet werden. Nicht angemeldeten Besuchern kann kein Zutritt in die JVA gewährt werden.

Die telefonische Terminierung ist unter der Rufnummer 06332 486 - 224 möglich:


montags bis donnerstags:                10:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

                      freitags:                       09:00 – 10:30 Uhr

Videobesuch und Besuch (einschließlich Jugendliche)
findet an Sonn- und Feiertagen nicht statt.

Besuchszeiten U-Haft:           

mittwochs und donnerstags:            13:00 – 15:50 Uhr
 

Besuchszeiten Strafhaft Frauen/Männer:     

  • montags:   08:15 – 11:35 Uhr und 13:15 – 16:35 Uhr
  • mittwochs und donnerstags:   16:20 – 19:15 Uhr
  • samstags:  08:15 – 11:35 Uhr und 14:25 – 16:35 Uhr
      
      

 Zugangsabteilung und Strafhaft Männer:

  • dienstags: 08:15 – 11:35 Uhr und 13:15 – 16:35 Uhr
     

Ordnungsvorrichtung/Einzelbesuch - Strafhaft Männer/Frauen, Zugangsabteilung:

  • freitags:    08:15 Uhr – 11:35 Uhr
  • samstags: 13:15 Uhr – 14:15 Uhr

Das Angebot für Videobesuche kann nur in Anspruch genommen werden, wenn auf den Real Besuch ganz oder teilweise verzichtet wird!

  • Beispiel:  Zwei Stunden reeller Besuch „kein Videobesuch möglich“

  • Eine Stunde reeller Besuch, bis zu vier Videobesuche möglich

  • Kein reeller Besuch, bis zu acht Videobesuche möglich

 
Mittwochs und donnerstags können verspätete Besucher nach 18:45 Uhr nicht mehr in die Anstalt eingelassen werden.

Langzeitbesuch - Kinderbesuch:

  • montags:                                                          08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
  • mittwochs und donnerstags:                            13:30 – 16:30 Uhr
  • samstags:                                                         08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Besonderer Hinweis für Besuche bei Untersuchungsgefangenen:

Besuche und Videobesuche bedürfen einer schriftlichen Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts.
Die Besucher (einschl. Kinder) müssen die Besuchserlaubnis rechtzeitig vor dem Besuch dort einholen, beim Besuch mitbringen und an der Pforte abgeben.
Bei der Besuchsanmeldung muss angegeben werden, ob das Gericht nur optische oder auch akustische Besuchsüberwachung angeordnet hat. Werden hierzu falsche Angaben gemacht, sind Wartezeiten beim Besuch nicht auszuschließen.