Geldeinzahlungen
Geld

Gelder für Strafgefangene und Untersuchungsgefangene können an folgende Bankverbindung überwiesen werden:
Empfänger: Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
Bank: Sparkasse Südwestpfalz Pirmasens
IBAN: DE53542500100034364638
BIC: MALADE51SWP
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Bareinzahlungen (z. B. beim Besuch) sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Bei Überweisung ist darauf zu achten, dass alle Angaben auf dem Überweisungsträger gut leserlich sind.
Im Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers müssen stets der Vor- und Familienname sowie das Geburtsdatum oder die PIN der/des Inhaftierten angegeben sein.
Bei jeglichen Einzahlungen muss außerdem zwingend der Zweck der Einzahlung angegeben werden.
Nur in folgenden Fällen kann eine Zweckbindung anerkannt werden:
• Maßnahmen der Eingliederung
• Kosten der Gesundheitsfürsorge
• Kosten der Aus- und Fortbildung
• Maßnahmen der Pflege sozialer Beziehungen, wie Telefonkosten und Fahrtkosten anlässlich Lockerungen
• Kosten für den TV- und Hörfunkempfang
Eigengeldeinzahlungen ohne Zweckbindung bzw. ohne Anerkennung des Einzahlungszweckes unterliegen nach dem Landesjustizvollzugsgesetz Rheinland-Pfalz nicht dem Pfändungsschutz.
Dies hat zur Folge, dass dieses Eigengeld bei Vorlage einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme an die Gläubiger abzuführen ist.
Dies gilt auch für Einzahlungen für den Anstaltseinkauf!
AUSNAHME:
Strafgefangenen, die über Eigengeld verfügen und keine Vergütung (z. B. Arbeitsentgelt) erhalten, wird aus dem Eigengeld ein angemessenes Hausgeld für den Anstaltseinkauf festgesetzt.
Dieses angemessene Hausgeld ( z.Z. 45,00 €) ist sodann unpfändbar.
Bei Untersuchungsgefangenen gilt weiterhin ein monatlicher Pfändungsfreibetrag vom Eigengeld in Höhe von 20 % des Sozialhilferegelsatzes für einen Haushaltsvorstand.