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Paketempfang

Pakete an Gefangene

Den Gefangenen kann gestattet werden, Pakete zu empfangen. Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist untersagt. Die Anstalt kann Anzahl, Gewicht und Größe von Sendungen und einzelnen Gegenständen festsetzten.

Die Anstalt händigt dem Gefangenen auf Antrag eine Paketmarke mit Merkzettel über den zulässigen Paketinhalt aus, die der Gefangene dann an seine Angehörigen senden kann. Die Pakete müssen auf dem Postweg übersandt werden. An der Pforte werden keine Pakete angenommen.

 

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