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Informationen für Selbststellerinnen und Selbststeller

Wer sich zum Strafantritt selbst stellt, sollte gültige Ausweispapiere und die Ladung zum Strafantritt nicht vergessen. 

Folgende Gegenstände und Sachen dürfen mitgebracht werden:

  • Geld
  • Bilder nahestehender Personen (jedoch keine Polaroid Fotos) 
  • Armbanduhr
  • Ehering
  • Arztunterlagen
  • dringend benötigte Medikamente

Alle weiteren Gegenstände wie z.B. Radiorecorder, Fernsehgeräte, Tauchsieder, Tischlampen dürfen nicht mitgebracht werden; diese dürfen nur mit Genehmigung der Anstalt bei einem ausgewählten Fachhändler auf Kosten des Gefangenen gekauft werden.

Die Anstalt stellt die wichtigsten Toilettenartikel zur Verfügung.

Wer genügend Geld mitbringt, kann über den Einkauf Tabak- und Schreibwaren sowie Toilettenartikel beziehen.

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